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Laden-Öffnungszeiten

Einkaufen im Urlaub: Sonderregeln in Kur- und Tourismusorten

Redaktion · veröffentlicht am 19. Oktober 2026 · zuletzt geprüft am 19. September 2026

Ostseebad Heringsdorf, ein anerkannter Kurort mit Bäderregelung

In offiziell anerkannten Kur-, Erholungs- und Tourismusorten dürfen Geschäfte über die sogenannte Bäderregelung sonntags ganzjährig oder saisonal öffnen, eine Ausnahme, die es in dieser Form für gewöhnliche Wohnorte nicht gibt. Die konkreten Zeitfenster unterscheiden sich jedoch deutlich zwischen den Bundesländern.

? Kurz zusammengefasst

Die Bäderregelung erlaubt Geschäften in anerkannten Kur-, Erholungs- und Tourismusorten eine Sonntagsöffnung, die in gewöhnlichen Orten nicht möglich wäre. Schleswig-Holstein erlaubt sie vom 15. März bis 31. Oktober sowie vom 17. Dezember bis 8. Januar, Mecklenburg-Vorpommern vom 15. April bis 30. Oktober jeweils von 12 bis 18 Uhr, Niedersachsen vom 15. Dezember bis 31. Oktober mit Ausnahmen an Karfreitag und dem ersten Weihnachtsfeiertag. Die genauen Orte und Zeitfenster legt jedes Bundesland separat fest.

Was genau ist die Bäderregelung und wer profitiert davon?

Die Bäderregelung ist eine spezielle Ausnahme vom allgemeinen Sonntagsverkaufsverbot, die gezielt für Orte mit touristischer Bedeutung geschaffen wurde. Anders als ein gewöhnlicher verkaufsoffener Sonntag, der eine kommunale Einzelgenehmigung mit Sachgrund erfordert, gilt die Bäderregelung für anerkannte Kur-, Erholungs- und Tourismusorte als generelle, wiederkehrende Ausnahme innerhalb eines festgelegten Zeitraums.

Von der Regelung profitieren vor allem Urlauber, die an ihrem Reiseziel unabhängig vom Wochentag einkaufen möchten, aber auch der lokale Einzelhandel, dessen Geschäftsmodell stark auf saisonalen Tourismus ausgerichtet ist und ohne Sonntagsöffnung erhebliche Umsatzeinbußen hinnehmen müsste.

Wie unterscheiden sich die Zeitfenster zwischen den Bundesländern?

Schleswig-Holstein erlaubt die Bäderregelung in seinen Küstenorten vom 15. März bis 31. Oktober sowie zusätzlich vom 17. Dezember bis 8. Januar für die Weihnachtssaison. Mecklenburg-Vorpommern setzt den Zeitraum vom 15. April bis 30. Oktober an, mit einer konkreten Uhrzeit-Begrenzung von 12 bis 18 Uhr an den erlaubten Sonntagen.

Niedersachsen wiederum erlaubt die Regelung vom 15. Dezember bis 31. Oktober, mit ausdrücklichen Ausnahmen an Karfreitag und dem ersten Weihnachtsfeiertag, an denen selbst in Tourismusorten keine Sonntagsöffnung stattfindet. Diese Unterschiede zeigen, dass Urlauber die Regelung ihres konkreten Reiseziels prüfen müssen, statt von einer bundesweit einheitlichen Zeitspanne auszugehen.

? Expert Insight

Bemerkenswert an der Bäderregelung ist ihre explizite Kopplung an die Saison statt an einzelne Kalendertage wie beim gewöhnlichen verkaufsoffenen Sonntag. Ein Küstenort in Mecklenburg-Vorpommern kann dadurch an jedem Sonntag zwischen Mitte April und Ende Oktober öffnen, ohne für jeden einzelnen Termin eine gesonderte kommunale Genehmigung einzuholen. Das reduziert die rechtliche Anfechtbarkeit erheblich im Vergleich zu einem regulären verkaufsoffenen Sonntag, der jederzeit wegen eines fehlenden Sachgrundes gerichtlich gekippt werden kann.

Gilt die Bäderregelung für alle Geschäfte gleichermaßen?

Die Bäderregelung zielt historisch vor allem auf touristikrelevante Warengruppen wie Souvenirs, Strandartikel, Bücher, Blumen und Reisebedarf ab. In der praktischen Umsetzung nutzen jedoch häufig auch reguläre Einzelhändler und Supermärkte in den betroffenen Orten die Ausnahme, sofern die jeweilige kommunale Satzung dies nicht ausdrücklich einschränkt.

Kunden sollten nicht davon ausgehen, dass jedes Geschäft im Ort automatisch geöffnet hat, nur weil der Ort offiziell als Kur- oder Tourismusort anerkannt ist. Die konkrete Ausgestaltung der Bäderregelung, einschließlich betroffener Branchen und exakter Uhrzeiten, legt jede Kommune innerhalb des landesrechtlichen Rahmens selbst fest.

? Meine Einschätzung

Die Bäderregelung ist ein gutes Beispiel dafür, wie unterschiedlich der Gesetzgeber wirtschaftliche Interessen zwischen Regionen abwägt: Ein Küstenort mit saisonalem Tourismus erhält großzügigere Sonntagsöffnung als eine vergleichbar große Stadt ohne touristische Prägung. Für Urlaubsplanung bedeutet das, die Bäderregelung des konkreten Reiseziels frühzeitig zu prüfen, besonders bei Reisen außerhalb der Hauptsaison, wenn viele Regelungen bereits ausgelaufen sind.

✓ Das Wichtigste in Kürze

  • Bäderregelung erlaubt Sonntagsöffnung in anerkannten Kur- und Tourismusorten
  • Schleswig-Holstein: 15. März bis 31. Oktober, plus 17. Dezember bis 8. Januar
  • Mecklenburg-Vorpommern: 15. April bis 30. Oktober, 12 bis 18 Uhr
  • Niedersachsen: 15. Dezember bis 31. Oktober, außer Karfreitag und 1. Weihnachtsfeiertag
  • Nicht jedes Geschäft im Ort öffnet automatisch, Details regelt die jeweilige Kommune

Häufige Fragen zur Bäderregelung

Gilt die Bäderregelung das ganze Jahr über?

Nein, sie ist in den meisten Bundesländern auf eine bestimmte Saison begrenzt, oft von Frühjahr bis Herbst plus eine Weihnachtszeit-Ausnahme.

Muss eine Kommune für jeden Sonntag einzeln eine Genehmigung einholen?

Nein, im Unterschied zum gewöhnlichen verkaufsoffenen Sonntag gilt die Bäderregelung als wiederkehrende Ausnahme innerhalb des festgelegten Zeitraums.

Haben in einem Bäderregelungs-Ort wirklich alle Geschäfte sonntags geöffnet?

Nicht zwingend, die konkrete Ausgestaltung und betroffenen Branchen legt jede Kommune innerhalb des Landesrechts selbst fest.

Quellen und weiterführende Literatur

Bäderregelung: Verkaufsoffene Sonntage in Kur-, Erholungs- und Tourismusorten — oeffnungszeitenbuch.de.
Bäderregelung bis 2028 verlängert — schleswig-holstein.de.
Einkaufen am Sonntag: Bäderregelung — Tourismus-Agentur Lübecker Bucht.

Empfohlene Internal Links

Im Abschnitt „Wie unterscheiden sich die Zeitfenster“ verlinken zu Verkaufsoffener Sonntag nach Bundesland. Im Abschnitt zu betroffenen Warengruppen verlinken zu Orte-Übersicht. Im Schluss verlinken zu Heute offen? Live-Status-Checker und Glossar Ladenöffnungsrecht.

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