Verkaufsoffener Sonntag in Baden-Württemberg
Was das Ladenöffnungsrecht in Baden-Württemberg erlaubt und was die Kommunen daraus machen.
| Rechtsgrundlage | Ladenöffnungsgesetz Baden-Württemberg (LadÖG) |
|---|---|
| Öffnung werktags | Montag bis Samstag rund um die Uhr zulässig. In der Praxis schließen die meisten Geschäfte zwischen 20 und 22 Uhr. |
| Verkaufsoffene Sonntage | Bis zu drei verkaufsoffene Sonntage je Gemeinde und Jahr, jeweils aus Anlass von Märkten, Messen oder örtlichen Festen. Die Öffnung ist auf höchstens fünf Stunden begrenzt und darf nicht vor 11 Uhr während der Hauptgottesdienstzeit liegen. |
| Advent | Keine gesonderte Advents-Regelung über die allgemeine Höchstzahl hinaus. |
Besonderheiten
Verkaufsstellen an Bahnhöfen, Flughäfen und Tankstellen für Reisebedarf sind ausgenommen. Bäckereien dürfen an Sonn- und Feiertagen für einige Stunden öffnen.
Termine erfragst du bei der Stadt
Welche Sonntage konkret freigegeben sind, entscheidet die Kommune per Verordnung, oft gebunden an einen Anlass. Die Termine ändern sich jährlich und werden gelegentlich gerichtlich gekippt. Verlässlich sind nur die Angaben der Stadt oder des örtlichen Handels.
Was unabhängig vom Sonntag gilt
Von den Ladenschlussregeln ausgenommen sind in allen Ländern unter anderem Tankstellen für Reisebedarf, Apotheken im Notdienst sowie Verkaufsstellen in Bahnhöfen und an Flughäfen. Bäckereien dürfen sonntags meist für einige Stunden öffnen. Deshalb findet sich auch an einem normalen Sonntag ein Grundangebot.
Häufige Fragen
Wie viele verkaufsoffene Sonntage gibt es in Baden-Württemberg?
In der Regel bis zu drei pro Gemeinde und Jahr, gebunden an einen besonderen Anlass. Welche Termine gelten, legt die jeweilige Stadt oder Gemeinde per Verordnung fest.
Dürfen Geschäfte nachts öffnen?
Werktags ja, das Gesetz gibt keine Ladenschlusszeit vor. Ob ein Geschäft davon Gebrauch macht, entscheidet der Betrieb selbst.
Rechtsstand
Recherchestand September 2026. Wir geben die Rechtslage allgemein wieder und erteilen keine Rechtsauskunft im Einzelfall. Maßgeblich ist der Gesetzestext des Landes in seiner aktuellen Fassung.