Sonntagsschutz
Der verfassungsrechtliche Schutz von Sonn- und Feiertagen nach Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit der Weimarer Reichsverfassung. Er ist der Grund, warum Sonntagsöffnungen die Ausnahme bleiben und begründet werden müssen.
Der verfassungsrechtliche Schutz von Sonn- und Feiertagen nach Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit der Weimarer Reichsverfassung. Er ist der Grund, warum Sonntagsöffnungen die Ausnahme bleiben und begründet werden müssen.