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Laden-Öffnungszeiten

Ladenöffnung im Ländervergleich: die großen Unterschiede

Seit 2006 regelt jedes Bundesland die Ladenöffnung selbst. Die Spannweite ist größer, als die meisten vermuten.

Von rund um die Uhr bis 20 Uhr

Berlin, Brandenburg, Hessen, NRW, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern erlauben werktags die Öffnung ohne Zeitgrenze. Bayern, das Saarland und Thüringen setzen die Grenze bei 20 Uhr, Rheinland-Pfalz und Sachsen bei 22 Uhr.

Erlaubnis heißt nicht Praxis

Auch dort, wo rund um die Uhr geöffnet werden dürfte, schließen die meisten Supermärkte zwischen 20 und 22 Uhr. Personalkosten und das Arbeitszeitgesetz begrenzen die tatsächliche Öffnung stärker als das Ladenrecht.

Die Zahl der Sonntage schwankt zwischen drei und acht

NRW erlaubt bis zu acht verkaufsoffene Sonntage, Berlin ebenfalls, Baden-Württemberg nur drei. Die meisten Länder liegen bei vier.

Advent macht den Unterschied

Bremen und Hamburg schließen Adventssonntage von der Freigabe aus, Sachsen und andere Länder lassen sie zu. Für den Weihnachtseinkauf ist das der praktisch wichtigste Unterschied.

Warum Termine kurzfristig kippen

Weil jede Freigabe einen sachlichen Anlass braucht, prüfen Gerichte kommunale Verordnungen regelmäßig. Besonders in NRW werden Termine auch wenige Tage vorher noch außer Vollzug gesetzt.

Kurz gefasst

  • Eigenes Bundesland auf der Rechtsseite nachlesen
  • Bei Grenznähe die Regelung des Nachbarlands prüfen
  • Vor dem Advent klären, ob Sonntage freigegeben sind
  • Termine immer bei der Stadt gegenprüfen

Häufige Fragen

Welches Bundesland hat die längsten Öffnungszeiten?

Mehrere Länder erlauben werktags die Öffnung ohne Zeitgrenze, darunter Berlin, Brandenburg und NRW. Ob ein Geschäft davon Gebrauch macht, entscheidet es selbst.

Wo gibt es die meisten verkaufsoffenen Sonntage?

In NRW und Berlin mit bis zu acht pro Jahr.

Woher die Zeiten kommen

Alle Öffnungszeiten stammen aus OpenStreetMap und werden unverändert wiedergegeben. Die Daten werden von Freiwilligen gepflegt, einzelne Einträge können veraltet sein. Wir erfinden keine Zeiten und ergänzen keine, die dort fehlen. Verbindlich ist immer die Auskunft des Betriebs.