Verkaufsoffener Sonntag in Brandenburg
Was das Ladenöffnungsrecht in Brandenburg erlaubt und was die Kommunen daraus machen.
| Rechtsgrundlage | Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) |
|---|---|
| Öffnung werktags | Montag bis Samstag rund um die Uhr zulässig. |
| Verkaufsoffene Sonntage | Bis zu sechs verkaufsoffene Sonntage pro Jahr und Gemeinde, gebunden an einen besonderen Anlass. |
| Advent | Adventssonntage können in die Höchstzahl einbezogen werden, die Freigabe erfolgt kommunal. |
Besonderheiten
An Sonn- und Feiertagen dürfen bestimmte Verkaufsstellen wie Bäckereien und Blumengeschäfte für begrenzte Zeit öffnen.
Termine erfragst du bei der Stadt
Welche Sonntage konkret freigegeben sind, entscheidet die Kommune per Verordnung, oft gebunden an einen Anlass. Die Termine ändern sich jährlich und werden gelegentlich gerichtlich gekippt. Verlässlich sind nur die Angaben der Stadt oder des örtlichen Handels.
Was unabhängig vom Sonntag gilt
Von den Ladenschlussregeln ausgenommen sind in allen Ländern unter anderem Tankstellen für Reisebedarf, Apotheken im Notdienst sowie Verkaufsstellen in Bahnhöfen und an Flughäfen. Bäckereien dürfen sonntags meist für einige Stunden öffnen. Deshalb findet sich auch an einem normalen Sonntag ein Grundangebot.
Häufige Fragen
Wie viele verkaufsoffene Sonntage sind in Brandenburg erlaubt?
Bis zu sechs pro Jahr und Gemeinde, jeweils aus besonderem Anlass.
Rechtsstand
Recherchestand September 2026. Wir geben die Rechtslage allgemein wieder und erteilen keine Rechtsauskunft im Einzelfall. Maßgeblich ist der Gesetzestext des Landes in seiner aktuellen Fassung.