Verkaufsoffener Sonntag in Mecklenburg-Vorpommern
Was das Ladenöffnungsrecht in Mecklenburg-Vorpommern erlaubt und was die Kommunen daraus machen.
| Rechtsgrundlage | Ladenöffnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LöffG M-V) |
|---|---|
| Öffnung werktags | Montag bis Samstag von 0 bis 24 Uhr zulässig. |
| Verkaufsoffene Sonntage | Bis zu vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr und Gemeinde. |
| Advent | Ein Adventssonntag kann freigegeben werden. |
Besonderheiten
In Kur- und Erholungsorten gelten erweiterte Regelungen für die Sonntagsöffnung, was für die Küstenregion praktisch bedeutsam ist.
Termine erfragst du bei der Stadt
Welche Sonntage konkret freigegeben sind, entscheidet die Kommune per Verordnung, oft gebunden an einen Anlass. Die Termine ändern sich jährlich und werden gelegentlich gerichtlich gekippt. Verlässlich sind nur die Angaben der Stadt oder des örtlichen Handels.
Was unabhängig vom Sonntag gilt
Von den Ladenschlussregeln ausgenommen sind in allen Ländern unter anderem Tankstellen für Reisebedarf, Apotheken im Notdienst sowie Verkaufsstellen in Bahnhöfen und an Flughäfen. Bäckereien dürfen sonntags meist für einige Stunden öffnen. Deshalb findet sich auch an einem normalen Sonntag ein Grundangebot.
Häufige Fragen
Gelten in Ostseebädern besondere Regeln?
Ja. In anerkannten Kur- und Erholungsorten sind erweiterte Sonntagsöffnungen möglich, vor allem in der Saison.
Rechtsstand
Recherchestand September 2026. Wir geben die Rechtslage allgemein wieder und erteilen keine Rechtsauskunft im Einzelfall. Maßgeblich ist der Gesetzestext des Landes in seiner aktuellen Fassung.