Verkaufsoffener Sonntag in Rheinland-Pfalz
Was das Ladenöffnungsrecht in Rheinland-Pfalz erlaubt und was die Kommunen daraus machen.
| Rechtsgrundlage | Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz (LadöffnG) |
|---|---|
| Öffnung werktags | Montag bis Samstag von 6 bis 22 Uhr. |
| Verkaufsoffene Sonntage | Bis zu vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr und Gemeinde, anlassbezogen und für höchstens fünf Stunden. |
| Advent | Adventssonntage können einbezogen werden. |
Besonderheiten
Anders als in vielen Ländern gilt in Rheinland-Pfalz werktags eine feste Obergrenze um 22 Uhr.
Termine erfragst du bei der Stadt
Welche Sonntage konkret freigegeben sind, entscheidet die Kommune per Verordnung, oft gebunden an einen Anlass. Die Termine ändern sich jährlich und werden gelegentlich gerichtlich gekippt. Verlässlich sind nur die Angaben der Stadt oder des örtlichen Handels.
Was unabhängig vom Sonntag gilt
Von den Ladenschlussregeln ausgenommen sind in allen Ländern unter anderem Tankstellen für Reisebedarf, Apotheken im Notdienst sowie Verkaufsstellen in Bahnhöfen und an Flughäfen. Bäckereien dürfen sonntags meist für einige Stunden öffnen. Deshalb findet sich auch an einem normalen Sonntag ein Grundangebot.
Häufige Fragen
Bis wann dürfen Geschäfte in Rheinland-Pfalz öffnen?
Werktags von 6 bis 22 Uhr. Eine Öffnung rund um die Uhr ist nicht vorgesehen.
Rechtsstand
Recherchestand September 2026. Wir geben die Rechtslage allgemein wieder und erteilen keine Rechtsauskunft im Einzelfall. Maßgeblich ist der Gesetzestext des Landes in seiner aktuellen Fassung.