Kurortregelung
Eine Sonderregelung, die in anerkannten Kur-, Erholungs- und Tourismusorten weitergehende Sonntagsöffnungen erlaubt. Besonders relevant an Nord- und Ostsee sowie in alpinen Regionen.
Eine Sonderregelung, die in anerkannten Kur-, Erholungs- und Tourismusorten weitergehende Sonntagsöffnungen erlaubt. Besonders relevant an Nord- und Ostsee sowie in alpinen Regionen.