Ladenschlusszeit
Der gesetzlich festgelegte späteste Zeitpunkt der Öffnung an Werktagen. In Bayern und im Saarland 20 Uhr, in Rheinland-Pfalz und Sachsen 22 Uhr, in vielen anderen Ländern gar keine Grenze.
Der gesetzlich festgelegte späteste Zeitpunkt der Öffnung an Werktagen. In Bayern und im Saarland 20 Uhr, in Rheinland-Pfalz und Sachsen 22 Uhr, in vielen anderen Ländern gar keine Grenze.